Medizinrecht, Arzthaftungsrecht, Patientenanwalt

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Stefan Hermann
Fachanwalt für Medizinrecht

Telefon: 02365 20716-0
Fax: 02365 20716-13

Das Arzthaftungsrecht ist ein Teilgebiet des Medizinrechtes. Ein Patientenanwalt ist ein Medizinrechtler, der sich innerhalb dieses Schwerpunktes weiter auf die Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld ausschließlich für Patienten spezialisiert hat. Unsere Ärzte und Krankenhäuser leisten in der Regel sehr gute Arbeit. Aber auch Ihnen kann einmal ein Behandlungsfehler unterlaufen. Umgangssprachlich ist dann von „Ärztepfusch“ die Rede. In einem solchen Fall haften sie auf Schadensersatz und Schmerzensgeld und sind hiergegen versichert. Um Ihre Ansprüche erfolgversprechend durchzusetzen benötigen Sie die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes. Gerne beraten wir Sie als Patient in allen Fragen des Medizinrechts, insbesondere des Arzthaftungsrechts. Das Rechtsgebiet der Arzthaftung ist eines der schwierigsten und umfassendsten Rechtsgebiete, da neben der rein juristischen Tätigkeit eine umfangreiche Auseinandersetzung mit ärztlichen Gutachten erfolgen muss. In die
http://www.patientundanwalt.de

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Adresse Bebelstr. 13
Marl 45770
Deutschland, NRW
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