Französischer +deutscher Rechtsanwalt Berlin Paris

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Nils Holger Bayer
Fachanwalt für


Französischer Rechtsanwalt (Avocat à la Cour de Paris) und deutscher Rechtsanwalt in Berlin und Paris mit deutscher und französischer akademischer und postgraduierten Doppelausbildung im deutschen und französischen Recht, Doppelanwaltszulassung und Doppelqualifizierung zum deutschen und französischen Rechtsanwalt (2. Staatsexmen in Deutschland und CAPA art. 99 in Frankreich, Versailles seit über 15 Jahren im deutschen und französischen Recht beratend und vor Gericht tätig, seit 2004 in deutsch - französischer Anwaltskanzlei, Beratung und gerichtliche Vertretung in ganz Deutschland u. Frankreich, Autor zahlreicher Beiträge zum deutschen und französischen Recht, langjährige Prozesserfahreung und Beratungspraxis, Berater mittelständischer Unternehmen mit intensiver grenzüberschreitender Tätigkeit, Beratung im deutsch - französischen Unternehmens- und Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Urheberrecht, Internetrecht, Kunstmarktrecht, auch im Familien- und Erbrecht
http://www.rechtsanwalt-frankreich.de

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