Fachanwalt für Arbeitsrecht in München Dr. Ralph Leppla
Ralph Leppla
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Voraussetzung für die Erlaubnis, den Titel als Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen sind nach den Vorschriften der Fachanwaltsordnung sowohl eine nachgewiesene besondere theoretische, als auch eine nachgewiesene besondere praktische Erfahrung.
Die besondere theoretische Erfahrung haben die Fachanwälte für Arbeitsrecht Dr. Ralph Leppla und Christian Decke in den erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgängen erworben, die besondere praktische Erfahrung können sie in einem Umfang von weit über den geforderten 100 Fällen nachweisen.
http://www.fachanwalt-arbeitsrecht-muenchen.net
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Voraussetzung für die Erlaubnis, den Titel als Fachanwalt für Arbeitsrecht zu führen sind nach den Vorschriften der Fachanwaltsordnung sowohl eine nachgewiesene besondere theoretische, als auch eine nachgewiesene besondere praktische Erfahrung.
Die besondere theoretische Erfahrung haben die Fachanwälte für Arbeitsrecht Dr. Ralph Leppla und Christian Decke in den erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgängen erworben, die besondere praktische Erfahrung können sie in einem Umfang von weit über den geforderten 100 Fällen nachweisen.
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Korrespondenzsprachen | deutsch, englisch |
Adresse |
Pettenkoferstraße 37
München, Bayern 80336 Germany ![]() |
Fachanwaltstitel | Arbeitsrecht |
beigefügte Anlagen |
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